Rechtsprechung
BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 36/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs - Falsche Angaben über die Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 55/93
Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verschweigen der früheren …
Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 36/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können auch unwahre Angaben innerhalb oder außerhalb des Zulassungsverfahrens insbesondere dann zur Annahme von Unwürdigkeit führen, wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften handelt (Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und AnwZ (B) 58/93, BRAK-Mitt 1994, 107). - BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93
DDR - Rechtsanwalt - Richterüberprüfungsverfahren - Stasi-Tätigkeit - …
Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 36/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können auch unwahre Angaben innerhalb oder außerhalb des Zulassungsverfahrens insbesondere dann zur Annahme von Unwürdigkeit führen, wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften handelt (Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und AnwZ (B) 58/93, BRAK-Mitt 1994, 107).
- BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95
Amtsenthebung eines Notars wegen Verschweigens der beruflichen Tätigkeit für das …
Zudem hat der Antragsgegner in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs, Senat für Anwaltssachen, vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 36/94 - verwiesen, wonach das wiederholte vorsätzliche Verschweigen der Mitarbeit für das MfS auf ausdrückliches Befragen der Justizverwaltung die Rück nahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft rechtfertigt. - BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 54/95
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen vorhergehenden unwürdigen …
Ebenso können bewußt unwahre Angaben eines Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit i.S. von § 7 Nr. 5 BRAO führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (…vgl. Feuerich/Braun a.a.O. § 7 BRAO Rn. 48 m.N.; aus der Senatsrechtsprechung s. etwa Beschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94, BRAK-Mitt. 1995, 166 und AnwZ (B) 36/94; Beschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 6/95, BRAK-Mitt. 1995, 208). - BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 12/95
Anwaltszulassung - MfS-Tätigkeit
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach § 7 Nr. 5 BRAO auch dann zu versagen, wenn der Bewerber im Zulassungsverfahren durch grobe Unwahrheiten täuscht, um dadurch seine Zulassung zu erreichen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 36/94).